Warum eine Vor-Ort-Energiesparberatung?
Sie wissen wie viel Benzin Ihr Auto benötigt. Wissen Sie auch wie viel Ihr Haus benötigt?
| Liter Öl oder m3 Gas pro m2 Wohnfläche im Jahr | Bewertung: |
|---|---|
| über 20 | hier muss dringend etwas geschehen |
| 16 - 20 | hier muss etwas unternommen werden |
| 12 - 16 | hier sollte etwas unternommen werden |
| 8 - 12 | gut |
| 4 - 8 | sehr gut |
Mit dem Auto fahren Sie regelmäßig zur Inspektion. Wissen Sie ob Ihr Haus alle Anforderungen erfüllt?
Bestimmte Anforderungen müssen ab dem 31.12.2006 erfüllt sein. So zum Beispiel die Erneuerung der Heizungsanlage und die Dämmung der obersten Geschossdecke. Vor der Ausführung der Maßnahmen sollte auch eine Energieberatung zu den möglichen Einsparpotentialen erfolgen. Sie bekommen nicht nur mitgeteilt, wie viel Energie Ihr Gebäude benötigt, sondern auch mit welchen Maßnahmen Sie effektiv den Energiebedarf senken können.
Sind ohnehin Investitionen im und am Gebäude geplant, lassen sich durch aufeinander abgestimmte Maßnahmen die Energiekosten um bis zu 70 % reduzieren. Die Investitionskosten werden durch günstige Kredite gefördert und amortisieren sich schnell durch die Einsparungen bei den Heizkosten.

Beispiel: Sie haben ein Haus mit 150qm Wohnfläche und einem Ölverbrauch von 3.000 Litern im Jahr. So rechnen Sie: 3.000 l : 150 qm = 20 l/qm

Bildquelle www.dena.de
Was beinhaltet eine Vor-Ort-Energiesparberatung?
Die Beratung läuft in drei Schritten:
1. Schritt
ist eine Bestandsaufnahme des Gebäudes und der Heizungsanlage mit allen Schwachstellen.
2. Schritt
ist die Analyse des Gebäudes und die Ausarbeitung von Vorschlägen für Sanierungsmaßnahmen unter Berücksichtigung Ihrer Wünsche. Aufgrund unserer fachlichen Kompetenz erhalten Sie nur bauphysikalisch geprüfte Vorschläge.
3. Schritt
ist das Beratungsgespräch auf der Grundlage der erarbeiteten Vorschläge zur Energieeinsparung. Hier werden auch mögliche Fördermaßnahmen und Kreditvarianten besprochen. Je höher die Energieeinsparung ist, desto höher sind die Fördermöglichkeiten und auch ein möglicher Teilschuldenerlass.
Die Beratung wird z. B. bei einem Einfamilienhaus mit einem Zuschuss von bis zu 350 Euro versehen. Um den Zuschuss kümmert sich Ihr Berater. Sie Zahlen nur einen Eigenanteil. Nach der Ausführung einer Variante können wir Ihnen auf der erarbeiteten Datenbasis schnell einen Energieausweis ausstellen.
Kosten sparen Wohnwert steigern Umwelt schonen.
Modernisieren rechnet sich gleich dreifach
Sie werden früher oder später an Ihrem Haus kleinere oder größere Instandsetzungen oder Modernisierungen vornehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in Energieeinsparung zu investieren. Gut vorbereitet, gewinnen Sie gleich dreifach:
- Erstens: Sie senken Ihre Energiekosten und machen sich damit unabhängiger von den künftigen Entwicklungen der Preise für Gas, Öl oder Strom.
- Zweitens: Sollten Sie sich außerdem eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, gilt geringer Energieverbrauch als wertsteigernd.
- Drittens: Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet nicht zuletzt einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima.
Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO2 Reduzierung gibt es günstige Kredite und Fördermaßnahmen.
Informationen, die weiterhelfen!
Weitere Informationen gibt Ihnen die Broschüre Energie-Einspar-Verordung Anforderungen im Neubau
http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/EnergieeffizienteGebaeude/energieeffiziente-gebaeude_node
Informationen zur Energieeffizienz
http://www.initiative-energieeffizienz.de/
Allgemeine Informationen zum Energiesparen erhalten Sie unter Deutsche Energieagentur dena
Thema Energie
Energiesparen im Haushalt
http://www.umweltbundesamt.de/energie/sparen.htm
Energieberatung
Art und Höhe der Förderung.
Die Zuwendung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses zu den in Rechnung gestellten Beratungskosten gewährt. Sie wird an den Energieberater, der auch die Antragstellung übernimmt und für die Abwicklung gegenüber dem BAFA verantwortlich ist, ausgezahlt. Dieser muss sie in voller Höhe im Rahmen der Rechnungsstellung an den Beratungsempfänger weitergeben.
Die Höhe des Zuschusses für eine Vor-Ort-Beratung beträgt 300 Euro für Ein- / Zweifamilienhäuser bzw. 360 Euro für Wohnhäuser mit mindestens drei Wohneinheiten. Für die Integration von Hinweisen zur Stromeinsparung wird ein zusätzlicher Bonus von 50 Euro gezahlt. Der sich daraus ergebende Förderbetrag ist jedoch auf höchstens 50% der Beratungskosten (brutto) begrenzt. Er kann aber durch die Integration thermografischer Untersuchungen zusätzlich um bis zu 100 Euro gesteigert werden.
Separate Thermografiegutachten werden pauschal mit 150 Euro, aber höchstens 50% der Beratungskosten (brutto), gefördert.
Für den anzufertigenden Beratungsbericht bzw. das Thermografiegutachten sind in den Anlagen zur Richtlinie bestimmte Mindestinhalte vorgeschrieben. Bei Nichteinhaltung droht der Verlust der Förderung. Eine Nachbesserung von Berichten/Gutachten ist nicht vorgesehen.
Die Laufzeit des Förderprogramms ist gegenwärtig bis zum 31.12.2009 festgelegt; bis zu diesem Datum können Förderanträge gestellt werden. Über eine Verlängerung des Programms entscheidet der Richtliniengeber rechtzeitig vor Ablauf.
Auf die Gewährung der Zuwendung besteht kein Rechtsanspruch. Sie steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit entsprechender Haushaltsmittel
Quelle: www.BAFA.de
Wie erhalte ich eine Vor-Ort-Energiesparberatung?
Sie melden sich ganz einfach bei uns. Sie erhalten eine Checkliste mit den Unterlagen, die wir benötigen. Den Rest erledigen wir für Sie.