Warum ein Energieausweis (Energiepass)?

In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil der Betriebskosten dar. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet. Dennoch ist, anders als bei vielen Haushaltsgeräten und Autos, der Energieverbrauch von Gebäuden für deren Nutzer meist eine unbekannte Größe.

Das hat sich geändert:

Seit dem 1.7.2008 ist ein Energieausweis (Energiepass) Pflicht. Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden, die sogenannte EU-Gebäuderichtlinie, verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet rechtzeitig Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.

Jeder neue Mieter oder Käufer hat das Recht, seit 1.7.2008 vom Vermieter oder Vorbesitzer ein Ausweis über die Energieeffizienz des Gebäudes einen Energieausweis (Energiepass) vorlegt zu bekommen. Seit Oktober 2009 muss der Ausweis unaufgefordert vorgelegt werden. Mit diesem Energieausweis (Energiepass) können die Angebote auf dem Immobilienmarkt besser verglichen werden.

Bei Änderungen am Gebäude, die die Fassade, Fenster, Außentüren, Dachdämmung und Kellerdecke betreffen, ist nach der Änderung eine Energieausweis auszustellen und dem Bauamt auf Verlangen vorzulegen.

So ist es aktuell:

Mit der neuen Energieeinsparverordnung (EnEV 2013) wird die Darstellung der energetischen Qualität des Gebäudes auch in den Immobilien-Anzeigen ab dem 1. Mai 2014 verpflichtend. Neben dem Farbband wird auch eine Effizienzklasse angegeben. Der Ausweis ist einem Mieter oder Käufer auszuhändigen. Die Energieeinsparverordnung wurde 2020 durch das Gebäudeenergiegesetz (GEG) abgelöst.

Energiepass

Quelle: www.bbsr-geg.bund.de/GEGPortal

So sieht der Energieausweis aus.

Mit dem Energieausweis-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.

Verbrauchsausweis oder Bedarfsausweis – Welchen Energieausweis brauchen Sie?

Infografik Bedarf Der Verbrauchsausweis wird auf der Datengrundlage des Energieverbrauchs ermittelt und ist stark vom Nutzerverhalten der Bewohner abhängig. Der Bedarfsausweis dagegen wird nur auf der Grundlage von Normrandbedingungen und den bauphysikalischen Werten des Gebäudes ermittelt. Einen Energieausweis benötigen Sie nur bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf der Immobilie. Für ein Gebäude unter Denkmalschutz wird kein Ausweis benötigt.

Infografik Fristen Der Bedarfsausweis muss ausgestellt werden wenn das Gebäude vor dem 1.11.1979 genehmigt wurde und weniger als 5 Wohnungen hat.

Der Verbrauchsausweis kann ausgestellt werden, wenn das Gebäude mehr als 4 Wohnungen hat oder nach dem 31.10.1979 genehmigt wurde.

Was müssen Sie als Vermieter oder Verkäufer tun?

Bestimmte Anforderungen müssen seit dem 31.12.2006 erfüllt sein. So zum Beispiel die Heizungserneuerung und die Dämmung der obersten Geschossdecke. Mit der Ausstellung eines Energieausweises (Energiepasses) nach dem 1. Juli 2006 sollte auch eine Energieberatung zu den möglichen Einsparpotentialen erfolgen. Sie bekommen nicht nur mitgeteilt, wie viel Energie Ihr Gebäude benötigt, sondern auch mit welchen Maßnahmen Sie effektiv den Energiebedarf senken können. Mit einem geringeren Energiebedarf steigt die Bewertung Ihrer Immobilie.

Bildquelle: www.dena.de

Kosten sparen – Wohnwert steigern – Umwelt schonen.

Modernisieren rechnet sich gleich dreifach

Sie werden früher oder später an Ihrem Haus kleinere oder größere Instandsetzungen oder Modernisierungen vornehmen. Das ist der beste Zeitpunkt, auch in Energieeinsparung zu investieren. Gut vorbereitet, gewinnen Sie gleich dreifach:

  • Erstens: Sie senken Ihre Energiekosten und machen sich damit unabhängiger von den künftigen Entwicklungen der Preise für Gas, Öl oder Strom.
  • Zweitens: Sollten Sie sich außerdem eines Tages entscheiden, Ihr Haus zu verkaufen oder zu vermieten, gilt geringer Energieverbrauch als wertsteigernd.
  • Drittens: Ein energetisch sinnvoll modernisiertes Haus bietet nicht zuletzt einen hohen Wohnkomfort und ein angenehmes Wohnklima.

Für Maßnahmen zur Energieeinsparung und CO2 Reduzierung gibt es günstige Kredite und Fördermaßnahmen.

Informationen, die weiterhelfen!

Weitere Informationen gibt Ihnen die Broschüre Energie-Einspar-Verordung Anforderungen im Neubau

http://www.bmvbs.de/DE/BauenUndWohnen/EnergieeffizienteGebaeude/energieeffiziente-gebaeude_node

Informationen zur Energieeffizienz

http://www.initiative-energieeffizienz.de/

Allgemeine Informationen zum Energiesparen erhalten Sie unter Deutsche Energieagentur dena

http://www.dena.de

Thema Energie

http://www.thema-energie.de/

Energiesparen im Haushalt

http://www.umweltbundesamt.de/energie/sparen.htm

Genauere Informationen zum Energieausweis (Energiepass) finden Sie unter:

http://www.gebaeudeenergiepass.de

Wie erhalte ich einen Energieausweis (Energiepass)?

Liebe Interessentin, lieber Interessent,

um einen Energieausweis oder weitergehende Informationen zu erhalten, kontaktieren Sie uns bitte per E-Mail. Als zertifizierter Energieberater und Vorlageberechtigter für Wärmeschutznachweise kann ich die Energieausweise für Wohngebäude und Gewerbeobjekte ausstellen. Sie erhalten von mir eine Checkliste mit den Unterlagen und Informationen, die ich für die Ausweiserstellung benötige.

Empfehlenswert ist es, direkt im Zusammenhang mit der Ausweiserstellung eine Energieberatung durchzuführen. Sie erfahren wie viel Energie Ihr Gebäude benötigt und auch mit welchen Maßnahmen Sie effektiv den Energiebedarf senken können. Mit einem geringeren Energiebedarf steigt die Bewertung Ihrer Immobilie.