30.06.2020

Jede zweite Heizung in Deutschland veraltet

Am 22. Juni 2020 vermeldete der Bundesverband der Deutschen Heizungsindustrie (BDH), dass 56 % der insgesamt ca. 21 Millionen in Deutschland installierten Heizungen technisch veraltet und damit unzureichend effizient seien. Das sei das zentrale Ergebnis der Erhebungen, die der Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks (ZIV) und der BDH jährlich durchführen.
„Der Blick auf den Anlagenbestand macht deutlich, dass die dringend benötigte Wärmewende noch in weiter Ferne liegt“, kommentiert BDH-Präsident Uwe Glock. „Im Sinne des Klimaschutzes und der Erreichung der Klimaziele müssen die enormen Potenziale des Wärmemarktes beschleunigt gehoben werden.“
30.06.2020

Mehrwertsteuersenkung

In der Zeit vom 01.07.2020 bis 31.12.2020 wird die Mehrwertsteuer auf 16% reduziert.
Für Planungsleistungen gilt der Abschluss der Maßnahme und das Datum der Schlussrechnung als ausschlaggebendes Kriterium für den Mehrwertsteuersatz der gesamten Planungs- und Beratungsleistung.
Die Schlussrechnung ab 01.07.2020 bis 31.12.2020 reduziert somit die gesamte Mehrwertsteuer und wird entsprechend auf die geleisteten Teilzahlungen mit 19% angepasst.
Schlussrechnungen ab dem 01.01.2021 werden wieder mit 19% Mehrwertsteuer berechnet, Teilzahlungen zwischen 01.07.2020 bis 31.12.2020 mit 16% werden entsprechend auf 19% angepasst.
05.02.2020

Erhöhung der Sanierungs- und Beratungsförderung

Seit dem 1.1.2020 sind die Fördersätze für das energetische Sanieren und Bauen erhöht worden. Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) fördert Einzelmaßnahmen mit 20% Zuschuss. Bei der Sanierung auf ein Effizienzhausniveau wird ein Zuschuss von 25% bis zu 40% gezahlt. Heizungsanlagen werden nun vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) mit bis zu 45% bezuschusst.
Als dritte Fördervariante steht für selbstgenutzte, nicht vermietete Häuser die steuerliche Abschreibung in Höhe von 20% der förderfähigen Investitionskosten zur Verfügung.

Die Fördermöglichkeiten sind unter bestimmten Voraussetzungen kombinierbar. Eine unabhängige Beratung durch mein Büro kann ihnen der der Optimierung der Fördermittel und auch der Energieeinsparung helfen.

Eine Vor Ort Beratung wird vom BAFA mit bis zu 1.700€ gefördert.
31.10.2019

Sanierungsstand: wichtigster Faktor für Heizkosten und Klimaschutz

"Wenn es um Heizkosten geht, schauen viele nur auf die Entwicklung der Energiepreise und auf das Wetter. Dabei ist der Sanierungsstand eines Hauses der entscheidende Faktor für Heizkosten und den Klimaschutz", sagt Tanja Loitz, Geschäftsführerin von co2online. "In einem energetisch schlechteren Haus sind die Heizkosten im Schnitt mehr als doppelt so hoch wie in einem energetisch guten Haus.

"Auch die CO2-Emissionen sind in sanierten Gebäuden deutlich geringer. In einem energetisch sanierten Mehrfamilienhaus mit Erdgas-Zentralheizung entstehen in einer 70-Quadratmeter-Wohnung pro Jahr etwa 1,5 Tonnen klimaschädliches CO2 durchs Heizen. In einem energetisch schlechteren Gebäude sind es im Schnitt 3,8 Tonnen. Um diesen CO2-Unterschied zu kompensieren, müssten rund 200 Bäume zusätzlich gepflanzt werden.

Auf www.heizspiegel.de und www.mieterbund.de können Sie kostenlos und mit geringem Aufwand prüfen, wo sie mit ihren Heizkosten im Vergleich zu ähnlichen Haushalten stehen. Auch der Heizspiegel-Flyer ermöglicht eine erste Einschätzung. Dieser ist bundesweit bei vielen Mietervereinen, Stadtwerken sowie Städten und Gemeinden erhältlich.
21.02.2019

Tool zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer energetischen Modernisierungsmaßnahme

Zur Abschätzung der Wirtschaftlichkeit einer energetischen Modernisierungsmaßnahme können verschiedene Methoden genutzt werden.

Auf Grundlage der Methoden „Äquivalenter Energiepreis“, „Annuität“ und „Amortisationszeit“ wurde ein übersichtliches, Excel-basiertes Tool entwickelt, das zum kostenlosen Download angeboten wird.
Das Werkzeug ermöglicht mit nur wenigen Einstellungen die Erstellung einer Matrix, aus der für mögliche Kombinationen von Gesamtkosten und (unabhängig von der energetischen Modernisierung auftretenden) Instandsetzungskosten die jeweiligen äquivalenten Energiepreise, Annuitätischen Gewinne und Amortisationszeiten abgelesen werden können, und die überschlägige Ermittlung dieser Kostenanteile unter Nutzung der Kostenfunktionen für die jeweilige Maßnahme. Anstelle der Kostenermittlung aus Kostenfunktionen, die das Werkzeug unmittelbar vornimmt, können auch individuelle Kosten aus anderen Quellen – z. B. auch Preisangeboten – verwendet werden.
05.06.2018

UMZUG

Wir ziehen um!
IM JUNI BEZIEHEN WIR UNSER NEUES BÜRO.
WÄHREND DER UMZUGSZEIT KANN ES ZU VERZÖGERUNGEN IN DER PROJEKTABWICKLUNG KOMMEN.
DIES BITTEN WIR SCHON JETZT ZU ENTSCHULDIGEN.

DIE NEUE ANSCHRIFT LAUTET:
SEEBERGSTR: 5B, 34128 KASSEL

18.07.2017

Clever Energie sparen mit wenig Kohle

Clever Energie sparen mit wenig Kohle, 3. Auflage

Der Ratgeber mit dem launigen Titel bietet natürlich ernsthaft Rat zum Energie- und Kostensparen. Er zeigt denjenigen Möglichkeiten, deren Budget eher knapp ausgefallen ist und die zur Miete wohnen. Mieter haben seit einiger Zeit durchaus Chancen bei ihrem Vermieter Verbesserungen zu erreichen. Und wer gerade auf Wohnungssuche ist, erfährt wie er energiespartechnisch die Weichen richtig stellt.
Und wenn es richtig eng wird: Was tun bei Energieliefersperre? Der Ratgeber informiert, wie kann man sich dagegen wehren kann.

von Manfred Balz-Fielder und Bettina Hoenen, beide Kassel

18.07.2017

Bundesrat: Entsorgung von Dämmstoffen mit HBCD endgültig vereinfacht

Dämmstoffen mit dem Brandschutzmittel Hexabromcyclododecan (HBCD) können künftig wieder vereinfacht entsorgt werden. Sie werden zukünftig nicht mehr als gefährlicher Sondermüll eingestuft und brauchen keine Sondergenehmigung mehr für ihre Entsorgung.

Eine entsprechende Verordnung der Bundesregierung wurde jetzt auch vom Bundesrat verabschiedet. Der Beschluss wurde am 7. Juli gefällt und kann einen Monat nach der Verkündung in Kraft treten.

Zuvor hatte eine Einstufung von HBCD-belastetet Dämmstoffen als gefährlicher Abfall zunächst für große Probleme bei der ordnungsgemäßen Entsorgung geführt. Erst nachdem die entsprechende EU-Verordnung Ende Dezember ausgesetzt wurde, entspannte sich die Lage wieder.

Weitere Neuerungen:

Der entsorgende Handwerksbetrieb kann den Sammelentsorgungsnachweis nutzen.
Anhaftungen von Bitumen- oder PU-Klebern an Dämmstoffen sind künftig eindeutig von der Pflicht der Getrenntsammlung befreit.

Quelle:www.haustec.de
12.07.2017

EU-Energieeffizienz soll bis 2030 um 30 Prozent steigen

Beim Treffen der EU-Energieminister am 26. Juni haben sich die Diplomaten der Mitgliedstaaten auf das Ziel geeinigt, die Energieeffizienz in Europa bis 2030 auf 30 Prozent zu steigern. Die Einigung erweitert das bislang für 2020 gesteckte Ziel, 20 Prozent des Energieverbrauchs einzusparen. Darüber hinaus fanden die Minister einen Kompromiss zur Novelle der EU-Gebäudeenergierichtlinie, der auch der Verbreitung von Elektromobilität dienen soll. Zudem hat der Rat der Europäischen Union eine Verordnung zur Festlegung eines Rahmens für die Energieeffizienzkennzeichnung angenommen. Dass eine Reform der Effizienzlabel von einer Reform der dahinter liegenden Messmethoden flankiert werden sollte, ergab zudem eine aktuelle Studie.
16.05.2017

Neue Förderstrategie "Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien" ab 2020 keine Förderung mehr für Öl- und Gasheizungen

Ab 2020 gibt es keine Förderung mehr für Heizsysteme, die nur auf fossilen Energieträgern basieren.
Das Bundeswirtschaftsministerium hat die neue "Förderstrategie Energieeffizienz und Wärme aus erneuerbaren Energien" vorgelegt. Sie ordnet die haushaltsfinanzierte Energieeffizienzförderung neu, bündelt sie und richtet sie adressatengerecht aus. Die inhaltlichen Förderschwerpunkte werden stärker an die aktuellen Anforderungen der Energiewende angepasst. So werden Hybridsysteme, die erneuerbare Energien einbeziehen weiter gefördert, um den Übergang zu mehr Erneuerbaren im Wärmemarkt zu unterstützten, während die Förderung von Heizkesseln, die ausschließlich auf fossilen Energieträgern basieren, in 2019 ausläuft.

Nach dem Konzept der Förderstrategie werden die haushaltsbasierten Förderangebote schrittweise bis zum Jahr 2020 reformiert. Zudem werden vier klare Förderschwerpunkte gebildet. Diese sind:
Energieberatung
energieeffiziente Gebäude
Energieeffizienz in Industrie und Gewerbe
Wärmeinfrastruktur

Das BMWi richtet einen One Stop Shop ein, damit geeignete Förderangebote leichter gefunden werden können und der Zugang zur Förderung erleichtert wird. Dieser bündelt alle relevanten Informationen und begleitet interessierte Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen Schritt für Schritt von der Erstinformation über das Energiesparen bis zur Umsetzung einer Fördermaßnahme.
Quelle: Haustec.de
01.01.2017

Bau- und Immobilien Messe 2017 Kassel

Am 11.02. und 12.02.2017 ist der Verein der Gebäudeenergieberater in Hessen (GIH) auf der Bau- und Immobilien Messe 2017 in Kassel vertreten. Die Energieberater stehen ihnen an beiden Tagen am Stand des GIH (Stand 222 Foyerebene) zu einem Informationsgespräch zur Verfügung.
06.01.2016

Förderung für Pelletheizungen um 20% erhöht

Am 1. Januar 2016 startet das Bundeswirtschaftsministerium das neue Anreizprogramm Energieeffizienz (APEE). Ziel ist es, dadurch neue Innovations- und Investitionsimpulse für die Wärmewende im Heizungskeller zu setzen.
Mit diesem Programm wird die bestehende Förderlandschaft sinnvoll erweitert und verstärkt. Bauherren, die ihre Heizung austauschen möchten, können eine zusätzliche Förderung erhalten.
Mit dem Heizungspaket wird der Einbau besonders effizienter Heizungen samt Maßnahmen zur Optimierung des gesamten Heizsystems (inklusive Heizkörpern und Rohrleitungen) gefördert. Dadurch wird ein Umstieg zu effizienteren Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien noch stärker gefördert.

Die Zusatzförderung können Sie direkt mit dem jeweiligen BAFA Antragsformular beantragen. Ein separates Formular hierzu gibt es nicht.
Die Antragsformulare werden aktuell überarbeitet und stehen in Kürze zur Verfügung.
Bitte beachten Sie, dass dieser Zusatzbonus nur für Anlagen gilt, die ab dem 1. Januar 2016 in Betrieb genommen werden.

07.12.2015

Die KfW verbessert erneut die Förderung für die Heizungserneuerung

Die KfW verbessert die Förderung für Heizungs- und Lüftungspakete (Erneuerung und Einbau von Heizungs- und Lüftungsanlagen) die ab dem 01.01.2016 eingebaut werden. Diese erhalten nun einen Zuschuss von 15% oder einen Kredit zu 0,75% mit einem Tilgungszuschuss von 12,5%. Der Förderantrag kann nachträglich, unabhängig vom Einbaudatum zwischen dem 01.01.2016 und 31.03.2016, ab dem 01.04.2016 bis 30.06.2016 gestellt werden.

Die Energieberatung Kassel ist ihnen gern bei den Anträgen behilflich.
29.10.2015

Weiter Verschärfung der Energieeinsparverordnung zum 1.1.2016

Zum 1. Januar 2016 werden die energetischen Anforderungen an neue Häuser weiter verschärft. Um 25 Prozent senkt die Energieeinsparverordnung (EnEV) dann den zulässigen Energieverbrauch. Allerdings stellt dies keine neue Herausforderung dar. Viele Neubauten liegen schon heute besser, als mit der neuen EnEV vorgeschrieben sein wird.
Die verschärften Auflagen gelten für alle Wohnhäuser, deren Bauanträge ab dem 1. Januar 2016 eingereicht werden. Schon heute liegen sämtliche Ein- und Zweifamilienhäuser, die durch die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) förderfähig sind, energetisch unter dem Anforderungsniveau. Nach den letzten verfügbaren Zahlen der KfW entsprachen 2013 64% aller Neubauten der KfW-Effizienzklasse 70 oder besser. Die so geplanten Effizienzhäuser können auch weiterhin problemlos errichtet werden und genügen auch den neuen Anforderungen. „Die EnEV-Verschärfung klingt dramatischer, als sie in Wirklichkeit ist. Die Entwicklung im Markt für Einfamilienhäuser ist der Entwicklung der Energieeinsparverordnung bereits einen Schritt voraus“, erklärt Dr. Timm Kehler, Vorstand der Brancheninitiative Zukunft Erdgas.
(Quelle: IKZ-Energy)
03.07.2015

Die KfW erhöht die Förderung für die energetische Sanierung

Ab 01.08.2015 fördert die KfW auch Einzelmaßnahmen mit einem Tilgungszuschuss von 7,5% des Zusagebetrages, maximal 3.750 Euro pro Wohneinheit.
Zeitgleich erhöht die KfW die bestehenden Tilgungszuschüsse für KfW-Effizienzhäuser um jeweils 5%-Punkte bis zu 27,5%. Damit werden die energetischen Mehrkosten bei Umsetzung eines KfW-Effizienzhauses mit der Förderung gut abgedeckt.
Ebenso wie in der Kreditvariante erhöht sich der Zuschuss für den Förderstandard KfW-Effizienzhaus um jeweils 5%-Punkte auf bis zu 30%.

25.06.2015

94 % der Effizienzhausbesitzer würden ihre Modernisierungsmaßnahmen weiterempfehlen

dena-Umfrage: Verbessertes Wohlbefinden überzeugt Modernisierer

Bewohner von Effizienzhäusern sind sehr zufrieden mit den umgesetzten Effizienzmaßnahmen und loben die hohe Wohnqualität.

Das belegt eine Umfrage, die die Deutsche Energie-Agentur (dena) in Zusammenarbeit mit dem Berliner Institut für Sozialforschung (BIS) unter selbstnutzenden Eigentümern von Effizienzhäusern durchgeführt hat. So würden 94 % der Einfamilienhausbesitzer die umgesetzten Modernisierungsmaßnahmen weiterempfehlen. Ungefähr die Hälfte der Bewohner gibt an, dass sich ihr gesundheitliches Wohlbefinden im sanierten Effizienzhaus im Vergleich zu vorher verbessert oder deutlich verbessert hat. Bei rund 40 % der Bewohner ist zudem die Belastung durch bestehende Pollenallergien deutlich zurückgegangen.
22.01.2015

KfW Programm „Energieeffizient Sanieren“ wird noch attraktiver

Zinssenkung auf 0,75% und Erhöhung der Tilgungszuschüsse um 5 % für alle KfW-Effizienzhaus-Standard
Verbindlicher Anspruch auf Zuschüsse für Baubegleitung

Die KfW verbessert ihr Programm „Energieeffizient Sanieren“:
Der Zinssatz wurde auf 0,75% gesenkt und die Tilgungszuschüsse für alle KfW-Effizienzhaus-Standards sind von nun an noch attraktiver, das heißt, sie wurden um 5 % erhöht. Kreditnehmer können ab sofort von der KfW zusätzlich zu einem verbilligten Zinssatz je nach Effizienzhaus-Standard bis zu 22,5 % Tilgungszuschuss erhalten. Gleichzeitig besteht von nun an bei Förderzusage in den Investitionsprogrammen ein verbindlicher Anspruch auf einen Baubegleitungszuschuss. Hierbei erhält der Bauherr 50 % (max. 4.000. Euro) der Kosten für die Fachplanung und Baubegleitung durch einen unabhängigen Experten (www.energie-effizienz-experten.de). Das Förderprogramm „Energieeffizient Sanieren“ dient der zinsgünstigen langfristigen Kreditfinanzierung von Maßnahmen zur Energieeinsparung und zur Minderung des CO2-Ausstoßes bei bestehenden Wohngebäuden.
10.12.2014

Initialstudie berechnet Preisentwicklung von Gebäudeeffizienz

„Es gibt keinen Zusammenhang zwischen steigenden Baupreisen und energetischen Anforderungen“
„Mehr Energieeffizienz macht Bauen unbezahlbar“,lautet ein inzwischen gängiges Vorurteil. In einer Initialstudie haben sich das Beratungsunternehmen Ecofys und das Architekturbüro Schulze Darup & Kollegen wissenschaftlich mit dieser Behauptung auseinandergesetzt. „Es gibt keinen nachweislichen Zusammenhang zwischen steigenden Baupreisen und den energetischen Anforderungen von EnEV & Co. Der mittlere Anstieg der Baukosten seit 1990 entspricht der allgemeinen Preissteigerung. Inflationsbereinigt sind die Kosten für hocheffiziente Bauteile und Materialien sogar gesunken,“ weiß Dr. Andreas Hermelink von Ecofys.
25.08.2014

Sanierungstagebücher - Hausbesitzer schreiben für Hausbesitzer

Live dabei, statt mittendrin – darüber können sich die Besucher der Deutsche Bundesstiftung Umwelt (DBU) Kampagne „Haus sanieren – profitieren!“ Webseite freuen. Im mittlerweile dritten Sanierungstagebuch gewährt Thomas Peters Einblicke in den Umbau einer Scheune in ein KfW 70-Wohnhaus.

Hausbesitzer schreiben für Hausbesitzer – das ist die simple Idee, die dahinter steckt. Hier haben Sanierungswillige die
Möglichkeit, aus erster Hand zu erfahren, wie eine Sanierung ablaufen kann. Auf http://www.sanieren-profitieren.de/2324.html und auf
https://www.facebook.com/sanieren.profitieren finden Sie die reich bebilderten Tagebücher der Familien Diekmann, Jansen und Peters.

15.07.2014

Verschenkte Potenziale im Heizungskeller

Die Energiewende ist in den deutschen Heizungskellern noch nicht angekommen. Dies verdeutlicht die vom Bundesindustrieverband Deutschland Haus-, Energie- und Umwelttechnik e .V. (BDH) und vom Bundesverband des Schornsteinfegerhandwerks Zentralinnungsverband (ZIV) vorgelegte Auswertung über den energetischen Zustand der Heizungsanlagen in Deutschland.

Von den insgesamt rund 20,5 Millionen zentralen Wärmeerzeugern sind 71 Prozent der Anlagen unzureichend effizient und damit modernisierungsbedürftig. „Ein Großteil der Heizungen ist weit über 20 Jahre alt. Diese Anlagen verbrauchen deutlich mehr Energie als nötig. Um die politischen Zielsetzungen zu erreichen, muss endlich Schwung in den Modernisierungsmarkt kommen. Zudem würden auch die Endverbraucher im Falle der Modernisierung durch geringere Heizkosten entlastet“, betont Manfred Greis, Präsident des BDH.

Gern unterstütze ich Sie bei Ihrer Heizungserneuerung und der Beantragung von Fördermitteln.
21.06.2014

Unternehmererklärungen gemäß Energieeinsparverordnung

Unternehmererklärung für Bestandsgebäude

Bereits seit dem 1. Oktober 2009 muss ein Unternehmen, das Arbeiten an einem bestehenden Gebäude durchgeführt hat, der Bauherrschaft bzw. der Eigentümerin oder dem Eigentümer nach § 26a EnEV zur Dokumentation der ausgeführten Arbeiten einen privaten Nachweis (Unternehmererklärung) ausstellen.
Unternehmererklärungen sind erforderlich, wenn an oder in bestehenden Gebäuden

Änderungen an Außenbauteilen (Fassaden, Fenster usw.) vorgenommen werden,
oberste Geschossdecken oder darüber befindliche Dächer gedämmt werden,
Heizkessel und sonstige Wärmeerzeugersysteme erstmalig eingebaut oder erneuert werden,
Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen gedämmt werden,
Klimaanlagen und sonstige raumlufttechnische Anlagen eingebaut oder erneuert werden.

Aber auch für Eigenleistungen in diesen Bereichen muss der Heimwerker diese Erklärung ausfüllen.
Denn auch er ist neben den anderen am Bau Beteiligten für die Einhaltung der EnEV-Anforderungen verantwortlich. Die Nichtausstellung einer Unternehmererklärung ist eine Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld beträgt bis 50.000€.

Die aktuellen Formulare stellt das Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung zur Verfügung

06.06.2014

Pflichtangaben in Immobilienanzeigen

Wer seit dem 1. Mai 2014 eine Immobilienanzeige für einen Verkauf oder eine Vermietung eines Gebäudes oder einer Wohnung in einer Zeitung oder im Internet („in kommerziellen Medien“) aufgibt, ist verpflichtet bestimmte Angaben aus dem Energieausweis zu den energetischen Eigenschaften des Gebäudes in die Anzeige aufzunehmen.
Diese Angaben sind:

1. die Art des Energieausweises: Energiebedarfsausweis oder Energieverbrauchsausweis,
2. den im Energieausweis genannten Wert des Endenergiebedarfs oder Endenergieverbrauchs für das Gebäude,
3. die im Energieausweis genannten wesentlichen Energieträger für die Heizung des Gebäudes,
4. bei Wohngebäuden das im Energieausweis genannte Baujahr und
5. bei Wohngebäuden die im Energieausweis genannte Energieeffizienzklasse.

Bei Nichtwohngebäuden ist bei Energiebedarfs- und bei Energieverbrauchsausweisen als Pflichtangabe der Endenergiebedarf oder Endenergieverbrauch sowohl für Wärme als auch für Strom jeweils getrennt aufzuführen.

Je nach alter des Ausweises stehen die erforderlichen Daten an unterschiedlichen Stellen. Hierzu gibt die

Arbeitshilfe "Pflichtangaben und „alte“ Energieausweise"

entsprechende Hinweise. Diese Arbeitshilfe können sie unter www.bbsr-energieeinsparung.de finden oder folgen sie dem unten stehenden Link.

06.04.2014

Kundenumfrage - 97,8% Zufrieden mit der Beratungsqualität

Unter den inzwischen über 800 Kunden der Energieberatung Kassel wurde eine Umfrage zur Zufriedenheit mit der Beratung durchgeführt. Die überraschend hohe Zahl an Antworten und das überdurchschnittlich positive Ergebnis sind Ansporn, weiterhin für meine Kunden gute Arbeit zu leisten.
Hier einige Auswertungen:
voll zufrieden waren 72,82%,
zufrieden waren 25,0%,
weniger zufrieden 1,09% und
gar nicht zufrieden ebenfalls 1,09%.

Die Sanierungsquote nach der Beratung liegt bei 100%.
KfW Fördermittel haben 77,17% genutzt,
BAFA Förderung haben 23,91% erhalten.

Bewertungen finden Sie auch unter dem nachfolgenden Link

Allen die geantwortet haben, ein herzliches Dankeschön für die ehrlichen Antworten.
Ihr
Manfred Balz-Fiedler
26.03.2014

Neue Energieeinsparverordnung (EnEV)

Am 1. Mai 2014 tritt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft. Die neuen Anforderungen für den Neubau und die Sanierung sind im ersten Schritt gering und werden erst ab 2016 verschärft. Ab Mai 2014 müssen jedoch Heizkessel, die älter als 30 Jahre sind, erneuert werden. Deutliche Veränderungen gibt es für den Energieausweis. Neben dem Farbband wird es die Einteilung in Energieeffizienzklassen von A bis H geben. Die Werte im Energieausweis sind in einer Immobilienanzeige zu veröffentlichen. Der Energieausweis ist dem Mieter oder Käufer auszuhändigen. Der Ausweis erhält eine Registriernummer und kann überprüft werden.
Bei Fragen rund um die neue Verordnung oder zum Energieausweis können Sie sich am mich wenden oder folgen Sie dem Link für weitere Informationen.
24.03.2014

Bündnis aus Politik und Wirtschaft startet Sanierungskampagne „Die Hauswende“

Bundesbauministerin Barbara Hendricks hat am 11. März den Startschuss für die bundesweite, branchenübergreifende Sanierungskampagne „Die Hauswende“ gegeben. „Fast zwei Drittel der rund 15 Millionen Ein- und Zweifamilienhäuser in Deutschland stammen aus einer Zeit, in der es noch keinerlei Vorgaben für den baulichen Wärmeschutz gab. Die Energiewende wird nur funktionieren, wenn wir es schaffen, diese Gebäude energieeffizient zu sanieren und verstärkt den Wärmebedarf mit erneuerbaren Energien zu decken“, sagte die Bundesministerin bei der Auftaktveranstaltung. „Die energiesparende Modernisierung ist für alle eine gute Investition in die Zukunft“, betonte Hendricks.

Über die Kampagne erhalten Hausbesitzer alle Informationen zur energiesparenden Sanierung aus einer Hand. Die Energieberatung Kassel gehört zu den qualifizierten Energieexperten in ihrer Nähe.

Nähere Informationen erhalten Sie hier:
11.02.2014

79.226 Förderanträge für Ökoheizungen im Jahr 2013 gestellt

160 Millionen Euro für moderne Ökoheizungen ausgezahlt
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat im vergangenen Jahr den Einbau moderner Ökoheizungen mit rund 160 Millionen Euro nach dem Marktanreizprogramm (MAP) gefördert.

Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, zieht eine positive Jahresbilanz: „2013 war ein sehr erfolgreiches Jahr für das MAP“. Das bedeutet konkret rund 20 Prozent mehr Anträge für Solarthermieanlagen, Biomasseanlagen, Wärmepumpen und Visualisierungsmaßnahmen, die das BAFA dank eines flexiblen Personaleinsatzes gut bewältigen konnte. Insgesamt hat das BAFA 160 Millionen Euro für Heizungen auf Basis erneuerbarer Energien ausgezahlt, eine Steigerung um 15 Prozent gegenüber 2012. „Für 2014 gehe ich davon aus, dass sich der Trend verstetigen wird. Schließlich bekennt sich die neue Regierung im Koalitionsvertrag zu einer Fortführung des MAP und setzt damit ein klares Signal für eine Energiewende auch auf dem Wärmemarkt.“
10.04.2013

Prognos-Studie: Die energieeffiziente Sanierung lohnt sich

"Die große Lüge von der Wärmedämmung" titelte die Welt. Die Studienergebnisse wurden jedoch völlig falsch gedeutet!

Die energieeffiziente Sanierung lohnt sich. Prognos zeigt: die Energiekostenersparnis finanziert die energieeffizienzbedingten Mehrausgaben für eine Sanierung. Für die Wirtschaftlichkeitsanalyse energetischer Sanierungen zählen die energieeffizienzbedingten Mehrausgaben im Vergleich zur Energiekostenersparnis.

Um die Energiewende zu schaffen, unterstützt die KfW in der Studie bis zum Jahr 2050 Gebäudesanierungen in Höhe von 507 Mrd. EUR (Gesamtinvestition). Die Energiekostenersparnis dieser Sanierungen (361 Mrd. EUR) finanziert die geschätzten, energieeffizienzbedingten Mehrausgaben (237 Mrd. EUR). Sie deckt darüber hinaus zu einem wesentlichen Teil die allgemeinen Renovierungskosten (Ohnehin-Kosten), die unabhängig von der Energieeffizienz einer Sanierung anfallen.

15.03.2013

Vortrag Energetisch Sanieren und Barrierefreies Bauen Sparda Bank Kassel 21.3.2013

Besuchen Sie den Informationstag am Donnerstag, 21.03.2013 und lassen Sie sich von dem Experten-Team Gudrun Jostes (Dipl.-Ing., Fachplanerin Barrierefreies Bauen), Manfred Balz-Fiedler (Architekt und Energieberater) und Ulf Penker (Filialdirektor Sparda-Bank Hessen) umfassend und kostenlos beraten. Das Experten-Team steht Ihnen ab 18.00 Uhr für Ihre Fragen gerne zur Verfügung. Zögern Sie nicht - lassen Sie sich beraten.
Wegen der begrenzten Teilnehmerzahl bitten wir um eine verbindliche Anmeldung unter 069/7537-0 oder direkt in der Filiale Kassel-Stadt.

Wann: Donnerstag, 21.03.2013 um 18:00 Uhr
Wo: Sparda-Bank-Filiale Kassel-Stadt, Friedrich-Ebert-Straße 4, 34117 Kassel
06.02.2013

Bundeskabinett beschließt Novellierung der Energieeinsparverordnung

Die Bundesregierung hat am 6. Februar 2013 die vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung und vom Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie vorgelegten Entwürfe zur Änderung des Energieeinsparungsgesetzes und zur Änderung der Energieeinsparverordnung beschlossen.

Der Entwurf zur EnEV beinhaltet im Wesentlichen Folgendes:

In den Jahren 2014 und 2016 jeweils Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs um durchschnittlich etwa 12,5 Prozent bei Neubauten sowie Reduzierung des zulässigen mittleren Wärmedurchgangskoeffizienten (Wärmedämmung) der Gebäudehülle um durchschnittlich 10 Prozent;
Keine Verschärfung der Anforderungen im Gebäudebestand;
Einführung der Pflicht zur Angabe energetischer Kennwerte in Immobilienanzeigen, insbesondere bei Verkauf und Vermietung sowie Einführung der Pflicht zur Übergabe des Energieausweises an den Käufer oder neuen Mieter und Verdeutlichung der bestehenden Pflicht zur Vorlage des Energieausweises an den potenziellen Käufer oder Mieter bei der Besichtigung;
Ausweitung der Aushangpflichten von Energieausweisen sowie Einführung eines unabhängigen Stichprobenkontrollsystems für Energieausweise und Berichte über die Inspektion von Klimaanlagen (Ländervollzug)
10.01.2013

Aktuelle Information zum Schornsteinfegerregister

Das Kehrmonopol des Bezirksschornsteinfegers ist zum 1.Januar 2013 ausgelaufen. Hauseigentümer haben jetzt die Möglichkeit, einen Schornsteinfeger ihrer Wahl zu beauftragen.
Um den Eigentümern die Feststellung zu erleichtern, wer die Voraussetzungen zur selbständigen Ausnutzung von Schornsteinfegerarbeiten erfüllt, führt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) das Schornsteinfegerregister.

Das Register wird elektronisch geführt. Die Eintragung in das Register erfolgt ausschließlich durch die Handwerkskammern, bei denen der Inhaber des Betriebs mit dem Schornsteinfegerhandwerk in die Handwerksrolle eingetragen ist, oder durch Behörden, bei denen die Erbringung der Dienstleistungen angezeigt wurde.
09.01.2013

BAFA steigert Auszahlungen um 30 %

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat 2012 Investitionen in moderne Öko-Heiztechnik mit 144 Mio. Euro gefördert. Damit wurde das Fördervolumen des Vorjahres (112 Mio. Euro) um fast 30 Prozent übertroffen.
Die Anzahl der geförderten Anlagen ist von 60.000 auf 75.000 gestiegen (plus 25 Prozent).
Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA, wertet dies als positives Signal für die Energiewende im Wärmemarkt. „Wenn dieser Trend anhält, können wir in 2013 einen großen Schritt in Richtung des Ziels der Bundesregierung gehen, den Anteil erneuerbarer Energien am Energieverbrauch für Wärme zu erhöhen.
Im BAFA geht man geht davon aus, dass sich die gute Entwicklung 2013 nicht nur fortsetzen, sondern verstärken wird.
04.01.2013

Energieberatung für Sparda Bank Kunden

Inzwischen hat sich die Energieberatung für die Sparda Bank Kunden etabliert. Daher bietet die Sparda Bank ihren Kunden auch 2013 die Gelegenheit sich kostenlos über
das Thema Energieausweis und Energieeinsparung zu informieren.
Herr Manfred Balz-Fiedler (Architekt und Energieberater) steht
einmal monatlich in der Filiale Kassel-Stadt (1.Donnerstag)
Die Termine entnehmen Sie bitte der Ankündigung in Ihrer Filiale
Also - vorbeischauen lohnt sich auch dieses Jahr.

19.12.2012

Höhere Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen

Das Bundeskabinett hat am 19.12.2012 die von Bundesbauminister Peter Ramsauer vorgelegten Eckpunkte für ein Programm zur Förderung von energetischen Sanierungsmaßnahmen an Wohngebäuden beschlossen. Der Programmstart kann noch im Januar 2013 – nach Schaffung der haushaltsrechtlichen Voraussetzungen - erfolgen.
Eckwerte der Förderung sind:
1. für Einzelmaßnahmen 10 % Zuschuss (max. 5.000 €, bisher 3.750 €)
2. für umfassende Sanierungen auf hohem Energieeffizienzniveau beim:
Effizienzhaus 55 Zuschuss 25 % (max. 18.750 €, bisher 15.000 €) und
Effizienzhaus 70 Zuschuss 20 % (max. 15.000 €, bisher 13.125 €)

11.09.2012

Förderprogramm 10.000 Hocheffizienzpumpen für Hessen beendet

Das Hessische Ministerium für Umwelt, Energie, Landwirtschaft und Verbraucherschutz förderte ab August 2012 den Austausch von Heizungsumwälz- und Warmwasserzirkulationspumpen. Insgesamt standen Zuschüsse für den Austausch von 10.000 Pumpen bereit.

Das Programm war sehr erfolgreich und wurde nach 2 Monaten und der doppelten Anzahl geförderter Pumpen beendet.
20.11.2011

Dämmpflicht: Energie-Check für Häuser . Ein Hessenschaubeitrag

Bis Ende des Jahres muss in Häusern, die vor 1977 gebaut wurden, die oberste Decke gedämmt werden. Das verlangt die Energieeinsparverordnung. Bei einem Energie-Check lassen sich diese und andere Schwachstellen entlarven.


25.08.2011

BAFA Förderung für Heizung nur noch mit hydr. Abgleich und effizienter Pumpe

Ab dem 1. September 2011 ist der Einbau einer effizienten Umwälzpumpe und der hydraulische Abgleich des Heizsystems Voraussetzung für Zuschüsse aus dem Marktanreizprogramm des Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Dies bedeutet einen erheblichen Effizienzgewinn für das Heizsystem. „Ähnlich wie das Herz im Blutkreislauf hält die Umwälzpumpe den Heizkreislauf in Schwung. Sie sorgt dafür, dass das vom Heizungskessel erwärmte Wasser durch die Heizungsrohre auch bis zum letzten Heizkörper gelangt. Wird das Heizungssystem zusätzlich hydraulisch abgeglichen, kann ein noch größerer Effizienzgewinn erzielt werden“, erläutert Dr. Arnold Wallraff, Präsident des BAFA.
21.04.2011

EnEV wird immer noch mangelhaft umgesetzt

Der Verband Privater Bauherren (VPB) hat ermittelt, dass von 5321 überprüften Bauvorhaben "rund 30 Prozent aller Neubauten überhaupt nicht den Anforderungen der EnEV entsprechen. Fast die Hälfte aller EnEV-Nachweise sind falsch berechnet und in 53,1 Prozent der untersuchten Fälle wurden die Berechnungen zur Energieeinsparung auf der Baustelle technisch nicht korrekt umgesetzt."
Daher empfehle ich ihnen, die notwendigen Berechnungen in professionelle Hände zu geben. Eine korrekte Berechnung sichert Ihnen lagfristig einen geringeren Energieverbrauch. Außerdem stellen falsche Nachweise eine Ordnungswidrigkeit dar. Fragen Sie mich, ich helfe gern weiter.
Quelle: VPB

16.11.2010

Förderampel des BAFA wieder online

Die Förderampel des BAFA für das Marktanreizprogramm der Erneuerbaren Energien ist wieder online und steht auf Grün: Die wochenlange Haushaltssperre und die Programmreduzierung strecken die Mittel wohl bis zum Jahresende.

12.11.2010

test warnt vor falschen Energieberatern

Zu hohe Heizkosten, das macht vielen Hausbesitzern Sorgen. Da sind Energieberater willkommen. Nun klingeln vermehrt Betrüger an der Haustür und wollen nur abkassieren: Einige finden im Handumdrehen schlimme Schäden an Dach, Fenstern oder Dämmung, die schnell repariert werden müssen. Und zufällig haben sie gerade eine günstige Firma an der Hand. Oder sie verkaufen einen nutzlosen Energiepass fürs Haus.

Tipp: Unabhängige Energieberater ziehen nicht von Tür zu Tür, sondern kommen nach Terminvereinbarung. Und teure Sanierungen sollte niemand sofort in Auftrag geben, sondern zuvor ansässige Firmen fragen.
Quelle Stiftung Warentest
07.07.2010

Förderung erneuerbarer Energien im Wärmemarkt geht weiter

Der Haushaltsausschuss des Deutschen Bundestages hat am 07.07.2010 seine Einwilligung zur Aufhebung der qualifizierten Haushaltssperre für das Marktanreizprogramm (MAP) erteilt. Damit können die bislang gesperrten Mittel in Höhe von 115 Millionen Euro in diesem Jahr für die weitere Förderung der erneuerbaren Energien im Wärmemarkt genutzt werden. Ab 12. Juli 2010 können beim für die Bearbeitung zuständigen Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) wieder Förderanträge nach der neuen Richtlinie gestellt werden. Die Förderung wird auf die innovativsten Technologien konzentriert, weil deren Wirtschaftlichkeit ohne zusätzliche Fördermittel nicht gegeben ist. Dazu zählen unter anderem Solarkollektoren zur kombinierten Warmwasseraufbereitung und Heizungsunterstützung, Solarkollektoren zur Kälte- und Prozesswärmeerzeugung, Pelletkessel und hocheffiziente Wärmepumpen.
Quelle: BMU
08.10.2009

Die neue EnEV 2009 fordert eine Unternehmererklärung

Die Dokumentation der ausgeführten Arbeiten ist nun notwendig nach §26a EnEV 2009.
In der Unternehmererklärung muss der Unternehmer die Sanierung nach den Anforderungen der EnEV 2009 beschreiben und unterschreiben. Diese Erklärung muss der Bauherr mindestens fünf Jahre aufbewahren und bei Verlangen vorzeigen können. Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Baubehörden stichprobenartig überprüfen sollen, ob die Anforderungen der neuen EnEV 2009 auch tatsächlich umgesetzt wurden. Bei Zuwiderhandlungen werden Bußgelder bis 50.000 Euro fällig.
15.01.2009

Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz 2009

Seit dem 01.01.2009 ist für Neubauten die Nutzung erneuerbarer Energien vorgeschrieben. Wir beraten Sie hierzu.
22.10.2008

Förderrechner für Erneuerbare Energien

Die Förderung durch das Marktanreizprogramm Erneuerbare Energien ist derzeit sehr attraktiv, aber auch umfangreich: Art und Umfang der Förderung hängen ab von Größe und energetischem Standard des Gebäudes, Effizienz und Innovationsgrad der eingesetzten Technik sowie dem Einsatz besonders effizienter Pumpen. Flankierend hat die deutsche Energieagentur deshalb einen Förderrechner entwickelt, um online schnell und einfach den individuellen Fördersatz zu ermitteln. Das Marktanreizprogramm ist Teil des Integrierten Energie- und Klimaprogramms der Bundesregierung. Ziel ist, den Anteil der Erneuerbaren Energien bei der Wärmeversorgung von derzeit 6,6 Prozent auf 14 Prozent im Jahr 2020 zu erhöhen. Für 2009 erhöht sich das Fördervolumen des MAP noch einmal von 350 Mio € (2008) auf bis zu 500 Mio Euro.